Engagement für sicherheit

Als Hauptziel verfolgt die PLAY S.A., die Sicherheit unserer Kleinen sowie die höchste Zufriedenheit unserer Kunden zu gewährleisten, deswegen werden die Produkte vom Konzept an mit größtem Engagement für Innovation, Entwicklung und ständige Verbesserung entwickelt, wobei durch jedweden Unfall oder unvorhersehbares Ereignis entstehende Folgen vermindet werden, ohne das Design und den maximalen Komfort zu vernachlässigen.

Daher verfügt Play über ein zertifiziertes System zur Qualitätssicherung nach den internationalen Standards ISO 9001:2008.

Unsere ganze tägliche Arbeit lässt sich in einem einzigen Satz zusammenfassen: BEKENNTIS ZUR SICHERHEIT UND QUALITÄT FÜR DIE MAXIMALE ZUFRIEDENHEIT UNSERER KUNDEN.

Carles Carrió
Leiter für Produktprüfung, Zertifizierung und Zulassung

1. KINDERRÜCKHALTESYSTEME

1.A. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN

Gemäß der Richtlinie 2003/20/CE des Europäischen Parlaments, ist die Benutzung von Rückhaltesystemen für die Kinder vorgeschrieben ist, die kleiner als 135 cm sind, egal, ob sie auf den Vorder- oder Rücksitzen im Fahrzeug mitfahren.

Die gesetzliche Verbindlichkeit zur Benutzung dieser Systeme gilt in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft und die Produkte müssen die europäische Zulassungsnorm ECE R44/04 strikt einhalten.

  • Die Erfüllung dieser Richtlinie garantiert den Schutz der Insassen im Falle von Frontal- sowie Auffahrunfällen und bewertet konkret
  • Die Effektivität der Sicherung des Kindes bei einem Aufprall (dynamische Prüfverfahren, die Crash Test genannt werden).
  • Die Stabilität des Erzeugnisses durch statistische Studien über Ergebnisse von verschiedenen Sensoren, die an den Stellen angebracht werden, die am repräsentativsten und anfälligsten für Unfallschäden der Testpuppen, den so genannten Crashtest-Dummies, sind.
  • Die Lebensdauer des Produkts durch Benutzungszyklen, thermische Resistenz bezüglich Wärme und Kälte, Wiederstandsfähigkeit bei Lichtaussetzung, Korrosion in feuchter und salzhaltiger Atmosphäre, statische Widerstandsfähigkeit, etc.
  • Die chemische Unschädlichkeit durch eine Inhaltsanalyse der verschiedenen Elemente und Zusammensetzungen (Untersuchungen der Toxizität).
  • Feuerresistenz und selbstlöschende Eigenschaften der Stoffe und Schaumstoffe im Brandfall.
  • Anschließend müssen Prüfverfahren bezüglich der Konformität der Produktion bei 1 von je 5.000 produzierten Einheiten durchgeführt werden.

Die gesetzliche Regelung teilt die Kinder-Rückhaltesysteme nach Gewichtsklassen, wie folgt, ein:

GRUPO 0 Für Säuglinge und Kleinkinder bis 10 kg
GRUPPE 0+ Für Säuglinge und Kleinkinder bis 13 kg
GRUPPE I Von 9 kg bis 18 kg
GRUPPE II Von 15 kg bis 25 kg
GRUPPE III Von 22 kg bis 35 kg

1.B. WIE WIRD EIN DYNAMISCHER TEST ODER CRASH TEST DURCHGEFÜHRT

Die Tests werden folgendermaßen durchgeführt: In das Kinderrückhaltesystem wird ein Crashtest-Dummy, entsprechend der Gewichtsklasse des Rückhaltessystems, gesetzt.

Neugeborenes Crashtest-Dummy mit einem Gewicht von 3,5 kg
P3/4 Simuliert ein Kind mit 9 Monaten und/oder 9 kg
P1 ½ Simuliert ein Kind mit eineinhalb Jahren und/oder 13 kg
P3 Simuliert ein Kind mit 3 Jahren und/oder 15 kg
P6 Simuliert ein Kind mit 6 Jahren und/oder 22 kg
P10 Simuliert ein Kind mit 10 Jahren und 32 kg

Sobald die Puppe ins Kinderrückhaltesystem gesetzt wurde, wird sie auf einer beweglichen Vorrichtung angebracht, die durch ein mechanisches System bis zur Aufprallgeschwindigkeit beschleunigt wird. Im Moment de Aufpralls findet eine abrupte Geschwindigkeitsabnahme statt, die einen wirklichen Unfall nach echten Bedingungen nachahmt.

Die auf und in den Dummies angebrachten Sensoren ermöglichen uns, eventuelle Unfallschäden und –verletzungen auszuwerten. Zusätzliche lässt uns ein System mit Hochgeschwindigkeitskameras die Bewegungen und Verlagerungen aufgrund des Aufprall auswerten, um die Einhaltung der in den gesetzlichen Vorschriften angegebenen Werten festzuhalten.

2. KINDERWAGEN-GURTSYSTEME

2.A GESETZLICHE VORSCHRIFTEJN

Die Benutzung von Kinderwagen-Gurtsystemen wird duch das Europäische Parlament reglementiert, wozu die Einhaltung der Euro-Norm En1888-2003 für die Vermarktung dieser Systeme als verpflichtend gilt.

Die gesetzliche Verbindlichkeit zur Benutzung dieser Systeme gilt in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft und die Produkte unterliegen regelmäßigen Untersuchungen durch die Verbraucherorganisationen, die direkt von den staatlichen Behörden ausgehen.

Die Einhaltung dieser Euro-Norm bezieht sich auf die Sicherheit des Kindes im Falle eines unvorhersehbaren Vorfalls und beurteilt konkret:

  • Erstickungsgefahren
  • Erstickungsgefahr durch die Erzeugung von kleinen Teilen oder durch anwesende Leinen oder zu lange Schnüre.
  • Verletzungsgefahr durch Einklemmen der Finger oder Zehen.
  • Gefahr von Schnitt- oder Risswunden durch spitze oder scharfe Kanten.
  • Kipprisiko bei starken Gefällen oder Steigungen.
  • Fähigkeit zur Bremsung.
  • Benutzungsdauer hinsichtlich Gebrauchszyklen, statische Widerstandsfähigkeit, etc.
  • Lebensdauer des Produkts auf verschiedenen Oberflächentypen.
  • Rückhaltefähigkeit des Gurtsystems (z. B. im Fall eines kompletten Überschlags des Fahrzeuges).
  • Die chemische Unschädlichkeit durch eine Inhaltsanalyse der verschiedenen Elemente und Zusammensetzungen (Untersuchungen der Toxizität).
  • Feuerresistenz und selbstlöschende Eigenschaften der Stoffe und Schaumstoffe im Brandfall.
  • Die Einhaltung dieser Norm wird auch mit Kinderwagen-Gurtsystemen in kombinierter Benutzung mit den Gruppen o oder Babytragetaschen, die bei jedem Fall benutzt werden können, kontrolliert und außerdem zusammen mit den Kiddyboards für das zweite Kind, die speziell für jedes System zugelassen werden.

3. ZUBEHÖR

Die Artikel für Pflege und Ausstattung von Babys und Kindern obliegen vor ihrer Vermarktung der Einhaltung der für jedes Produkt spezifischen Euro-Normen EN.

Die gesetzliche Verbindlichkeit zur Benutzung dieser Systeme gilt in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft und die Produkte unterliegen regelmäßigen Untersuchungen durch die Verbraucherorganisationen, die direkt von den staatlichen Behörden ausgehen.

Die Einhaltung dieser Euro-Norm steht mit der Sicherheit des Kindes im Falle eines unvorhersehbaren Vorfall in Verbinsung und beurteilt konkret:

  • Erstickungsgefahren
  • Erstickungsgefahr durch die Erzeugung von kleinen Teilen oder durch anwesende Leinen oder zu lange Schnüre.
  • Verletzungsgefahr durch Einklemmen der Finger oder Zehen.
  • Gefahr von Schnitt- oder Risswunden durch spitze oder scharfe Kanten.
  • Unmöglichkeit des Umkippens bei starken Gefällen oder Steigungen.
  • Benutzungsdauer durch Benutzungszyklen, statische Widerstandsfähigkeit, etc.
  • Rückhaltefähigkeit der befestigten Gegenstände.
  • Die chemische Unschädlichkeit durch eine Inhaltsanalyse der verschiedenen Elemente und Zusammensetzungen (Untersuchungen der Toxizität).
  • Feuerresistenz und selbstlöschende Eigenschaften der Stoffe und Schaumstoffe im Brandfall.
  • Besondere Anforderungen an jede Art von Produkt.

4.QUALITÄT

Die Vergabe der Zertifizierung aufgrund der Einhaltung der Qalitätstandards der Norm ISO 9001:2008 ist die Bestätigung für ein auf ständigen Verbesserungprozessen basierten Systems, das uns erlaubt die höchste Qualität unserer Produkte zu gewährleisten, um das Hauptziel unseres Unternehmens zu erreichen: die Sicherheit unserer Kleinen.

Unser Qualitätssystem wurde gemäß den folgenden Richtlinien entwickelt:

  • Forschung und Entwicklung
  • Testlabor
  • Sicherstellung der Qualität bei eingekauften Materialien
  • Regelmäßige Prüfungen der Herstellungsqualität der Zulieferer
  • Ständige Fertigungsprüfung und -kontrolle
  • Eingangsprüfungen
  • Ausgangsprüfungen
  • Kundendienst
  • >>> See Quality and Enviromental Policy